Schallenbergschule Deufringen
Deufringen, den 20.4.2020
Liebe Eltern,
heute erreichte mich nun ein Schreiben vom Ministerium mit genaueren Informationen zur Ausweitung der Notbetreuung.
Neu ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.
Das Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung
Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Gruppengröße:
Gesundheitsschutz hat Vorrang. Die Notbetreuung findet wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bislang besucht, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt. Es ist wichtig, die Notbetreuung behutsam auszuweiten. Um dies vorzubereiten, brauchen die Träger Zeit, das geht nicht auf Knopfdruck. Deshalb gelten die neuen Regeln erst ab Montag, den 27. April2020.
Falls Sie unter den neuen Bedingungen Anspruch und Bedarf einer Notbetreuung haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde,
bei Frau Kindler – Telefon: 07034 – 125 – 52 oder Herrn Koch: 07034 – 125 – 22
und geben Sie mir an diese Emailadresse zur Organisation bitte die Informationen weiter, an welchen Tagen und in welchem Zeitfenster Sie das Betreuungsangebot benötigen. Wenn die Gemeinde mir das „ok“ gegeben hat, erhalten Sie von mir eine Bestätigung mit den restlichen Informationen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Herzliche Grüße und bleiben oder werden Sie gesund!
G. Sonntag